Neue Mantelverordnung ab 01. August 2023
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Bundesweite Mantelverordnung ab 01.08.2023
Die wesentlichen Änderungen aus Laborsicht
Ab August dieses Jahres tritt die neue Mantelverordnung in Kraft, mit dem Ziel, die seit Jahren komplizierte Rechtslage im Bodenschutz- und Entsorgungsbereich für mineralische Abfälle bzw. Recyclingmaterial zu vereinfachen und einen rechtlich verbindlichen Rahmen zu schaffen.
Zusammen mit unseren Kund:innen beschäftigen wir uns als Labor hauptsächlich mit den Belangen der Probenahme und der Untersuchung der Materialien.
Die Mantelverordnung umfasst vier zentrale Neuerungen:
- Neue Probenahmeregeln (Eignungsnachweis, Fremdüberwachung, werkseigene Produktionskontrolle, Sach- und Fachkundige)
- Neue Elutionsverfahren: Säulen- und das 2:1 Schütteleluat statt bisher 10:1 Schüttelverfahren
- Neue Materialwerte für die Klassifizierung
- Nebeneinander von Eckpunktepapier, Deponieverordnung und EBV
Sie wollen mehr Informationen zum Umgang mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung? Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie gerne!
Profitieren Sie von 30 Jahren Erfahrung in der Analytik – kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns als akkreditiertem Labor zu dem Thema Ersatzbaustoffe beraten.
Schon jetzt bieten wir die notwendigen Analysen nach der derzeitigen Rechtslage an!
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