Sachkundelehrgang LAGA PN 98: Probenahme von festen Abfällen
29. September | 9:00 - 16:00
Seminarinhalt:
Wiederverwertung & Entsorgung von mineralischen Abfällen
Im Moment des Aushubs von Bodenmaterial handelt es sich um mineralischen Abfall, der dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unterliegt. Damit ist in den meisten Fällen vor dem Wiedereinbau bzw. dem Abtransport eine Beprobung des ausgehobenen Materials gemäß der Richlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (kurz: LAGA PN 98) erforderlich. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, fordert die Deponieverordnung (DepV) 2024, dass Probenehmer:innen über die entsprechende Sachkunde gem. LAGA PN 98 verfügen.
Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Die ab dem 01.08.2023 gültige EBV gibt vor, dass Probenahmen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung nach der PN 98 – Richtlinie der LAGA zu erfolgen haben. Dabei ist die Probenahme von Personen durchzuführen ist, die über die für die Durchführung der Probenahme erforderliche Fachkunde verfügen. Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Sachkundelehrgang nach LAGA PN 98 nachgewiesen werden.
Das Seminar richtet sich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit Boden- und Bauschuttmaterial in unterschiedlicher Weise konfrontiert sind. Ziel des Seminars ist es, ein solides Basiswissen der Probenahme und Bewertung zu garantieren, um die Sachkunde zur Probenahme gem. LAGA PN 98 zu erreichen. Des Weiteren werden Vorgaben der DIN 19698 (Teile 1, 2, 5 und 6) zur Probenahme von festen und stichfesten Materialien behandelt. Praktische Leitfäden und Abläufe einer zielführenden Abfall-Probenahme bilden hierbei den Hauptbestandteil der Schulung, welche in einer theoretischen und praktischen Prüfung abgefragt werden.
Die Sachkunde ermöglicht dem Probenehmer gemäß den einschlägigen gesetzlichen Regelungen Boden- und Bauschuttchargen (als Haufwerk, in-situ oder in Containern/Behältnissen) eigenständig zu beproben.
Als Ingenieurbüro mit eigenen sach- und fachkundigen Probe-nehmer:innen legen wir besonderen Wert auf eine reibungslose Verzahnung der Schnittstellen - im Speziellen der „Probenahme“ mit dem Labor und den Fachkundigen, welche die abfallrechtliche Bewertung des Materials vornehmen. Aus diesem Grund findet auch immer eine Wissensvermittlung zum Thema „Was passiert mit der Probe im Labor?“ und „Grundlagen der Bewertung der Messergebnisse“ statt.
Praxisbezug
Das im theoretischen Teil erhaltene Wissen wird in einem praktischen Teil an einem konkreten Fallbeispiel (Probenahme am Haufwerk) angewandt.
Seminarinhalt:
Wiederverwertung & Entsorgung von mineralischen Abfällen
Im Moment des Aushubs von Bodenmaterial handelt es sich um mineralischen Abfall, der dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unterliegt. Damit ist in den meisten Fällen vor dem Wiedereinbau bzw. dem Abtransport eine Beprobung des ausgehobenen Materials gemäß der Richlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (kurz: LAGA PN 98) erforderlich. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, fordert die Deponieverordnung (DepV) 2024, dass Probenehmer:innen über die entsprechende Sachkunde gem. LAGA PN 98 verfügen.
Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Die ab dem 01.08.2023 gültige EBV gibt vor, dass Probenahmen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung nach der PN 98 – Richtlinie der LAGA zu erfolgen haben. Dabei ist die Probenahme von Personen durchzuführen ist, die über die für die Durchführung der Probenahme erforderliche Fachkunde verfügen. Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Sachkundelehrgang nach LAGA PN 98
nachgewiesen werden.
Das Seminar richtet sich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit Boden- und Bauschuttmaterial in unterschiedlicher Weise konfrontiert sind. Ziel des Seminars ist es, ein solides Basiswissen der Probenahme und Bewertung zu garantieren, um die Sachkunde zur Probenahme gem. LAGA PN 98 zu erreichen. Des Weiteren werden Vorgaben der DIN 19698 (Teile 1, 2, 5 und 6) zur Probenahme von festen und stichfesten Materialien behandelt.
Praktische Leitfäden und Abläufe einer zielführenden Abfall-Probenahme bilden hierbei den Hauptbestandteil der Schulung, welche in einer theoretischen und praktischen Prüfung abgefragt werden.
Die Sachkunde ermöglicht dem Probenehmer gemäß den einschlägigen gesetzlichen Regelungen Boden- und Bauschuttchargen (als Haufwerk, in-situ oder in Containern/Behältnissen) eigenständig zu beproben.
Als Ingenieurbüro mit eigenen sach- und fachkundigen Probe-nehmer:innen legen wir besonderen Wert auf eine reibungslose Verzahnung der Schnittstellen - im Speziellen der „Probenahme“ mit dem Labor und den Fachkundigen, welche die abfallrechtliche Bewertung des Materials vornehmen. Aus diesem Grund findet auch immer eine Wissensvermittlung zum Thema „Was passiert mit der Probe im Labor?“ und „Grundlagen der Bewertung der Messergebnisse“ statt.
Praxisbezug
Das im theoretischen Teil erhaltene Wissen wird in einem praktischen Teil an einem konkreten Fallbeispiel (Probenahme am Haufwerk) angewandt.
Weitere Informationen finden sie hier: Flyer LAGA
Details
Veranstaltungsort
90471 Nürnberg Google Karte anzeigen
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