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21. Juli 2023

Neue Mantelverordnung ab 01. August 2023

Air

https://www.rietzler-analytik.com/neue-mantelverordnung-ab-01-august-2023/

Bundesweite Mantelverordnung ab 01.08.2023

 

Die wesentlichen Änderungen aus Laborsicht

 

Ab August dieses Jahres tritt die neue Mantelverordnung in Kraft, mit dem Ziel, die seit Jahren komplizierte Rechtslage im Bodenschutz- und Entsorgungsbereich für mineralische Abfälle bzw. Recyclingmaterial zu vereinfachen und einen rechtlich verbindlichen Rahmen zu schaffen.

Zusammen mit unseren Kund:innen beschäftigen wir uns als Labor hauptsächlich mit den Belangen der Probenahme und der Untersuchung der Materialien.

 

Die Mantelverordnung umfasst vier zentrale Neuerungen:

1. Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Die EBV hat das Ziel, den bundeseinheitlich rechtsverbindlichen Einbau sowie die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) sicherzustellen. Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe, Güteüberwachung und Vorgaben zum Einbau sind dabei die zentralen Instrumente, um Grundwasser und Boden zu schützen. Von den 200 Millionen Tonnen mineralischen Bauabfällen, die jährlich in Deutschland anfallen, werden knapp 60% durch die EBV geregelt.
 
Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2018
Darstellung nach Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V.: Mineralische Bauabfälle Monitoring 2018.
 
Mit der EBV sollen – wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert – natürliche Primärrohstoffe geschützt und der Einbau von Recyclingstoffen erleichert werden. Bei der Verwendung und Verwertung von MEBs sollen Rechtsunsicherheiten abgebaut und die Einzelfallprüfungen verringert werden.
 
Nicht alles wird neu geregelt, so werden in Bayern die Regeln des Eckpunktepapiers für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauten erhalten bleiben (Stand April 2023).
 
Aus Laborsicht sind folgende Punkte relevant:

 

  • Neue Probenahmeregeln (Eignungsnachweis, Fremdüberwachung, werkseigene Produktionskontrolle, Sach- und Fachkundige)
  • Neue Elutionsverfahren: Säulen- und das 2:1 Schütteleluat statt bisher 10:1 Schüttelverfahren
  • Neue Materialwerte für die Klassifizierung
  • Nebeneinander von Eckpunktepapier, Deponieverordnung und EBV

 

Sie wollen mehr Informationen zum Umgang mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung? Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie gerne!

 
 
2. Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Hier wird wiederum auf den mineralischen Abfallstrom eingewirkt, indem neben Recycling auch die Stoffe in Abgrabungen und Tagebauten betrachtet werden. Die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) regelt nun bundesweit das Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden. Zudem werden niedrigere Bestimmungs- und Nachweisgrenzen eingeführt und für bestimmte Untersuchungspakete neue Schadstoffanalysen wie PFAS, STV und Phenole verpflichtend.
 
3. Deponieverordnung (DepV)
Die bisherige Deponieverordnung wird dahingehend ergänzt, dass gewisse Ersatzbaustoffe, die nach der Ersatzbaustoffverordnung güteüberwacht sind, ohne zusätzliche Untersuchungen deponiert werden dürfen.
 
4. Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Ersatzbaustoffverordnung hat nicht nur eine Änderung in der DepV, sondern auch in der GewAbfV zur Folge. Vorgaben und Verpflichtungen der GewAbfV gelten sowohl für EBS als auch für Gemische aus Ersatzbaustoffen und natürlichen Baustoffen.Unsere Empfehlung:
 
Jetzt nach der Mantelverordnung analysieren!
 
Informieren Sie sich über unsere Leistungen!
 →  Zu unseren digital ausfüllbaren Analyseaufträgen gelangen Sie hier!

 

Ihr Ansprechpartner
Matthias Köhler
stellv. Laborleitung
 
E-Mail schreiben
Tel.: 0911 971 91 – 0

Profitieren Sie von 30 Jahren Erfahrung in der Analytik – kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns als akkreditiertem Labor zu dem Thema Ersatzbaustoffe beraten.

 

Schon jetzt bieten wir die notwendigen Analysen nach der derzeitigen Rechtslage an! 

→ Zu unserem Leistungsspektrum

→ Zum Analysenauftrag

 

Der Beitrag Neue Mantelverordnung ab 01. August 2023 erschien zuerst auf Analytik Institut Rietzler.

Dr. Alexander Poser übernimmt alleinige Geschäftsführung Was bedeutet die Ersatzbaustoffverordnung aus Laborsicht?

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