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21. Juli 2023

Was bedeutet die Ersatzbaustoffverordnung aus Laborsicht?

Air

https://www.rietzler-analytik.com/mantelverordnung-ersatzbaustoffverordnung/

Was bedeutet die Ersatzbaustoffverordnung für Probenahme, Laboruntersuchungen und Bewertung?

Alles was Sie über die Auswirkungen aus Laborsicht wissen müssen.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt als Teil der Mantelverordnung erstmals bundeseinheitlich und rechtlich bindend Herstellung & Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) sowie den Umgang mit nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut. Sie betrifft damit einen Großteil des deutschen Abfallaufkommens.

 

Was über Jahre zur Vereinheitlichung von Bodenschutz und Abfallrecht erarbeitet wurde, führt im ersten Schritt zu erheblichen Änderungen im Ablauf von Probenahme, Laboruntersuchungen und Gutachtenerstellung. Mithilfe der sogenannten Materialwerte (= früher Grenzwerte) können die MEBs den jeweiligen Materialklassen zugeordnet werden, über welche sich die Einsatzmöglichkeiten der MEBs definieren.

 

Von allen in der EBV behandelten Ersatzbaustoffen (EBS) sind folgende vier EBS für Baumaßnahmen in Bayern relevant:

RC-1, RC-2, RC-3Recycling-Baustoff der Klassen 1, 2, 3
BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3Bodenmaterial der Klassen 0, 0*, F0*, F1, F2, F3
BG-0, BG-0*, BG-F0*, BG-F1, BG-F2, BG-3Baggergut der Klassen 0, 0*, F0*, F1, F2, F3
GS-0, GS-1, GS-2, GS-3Gleisschotter der Klassen 0, 1, 2, 3
RC-1, RC-2, RC-3Recycling-Baustoff der Klassen 1, 2, 3
BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3Bodenmaterial der Klassen 0, 0*, F0*, F1, F2, F3
BG-0, BG-0*, BG-F0*, BG-F1, BG-F2, BG-3Baggergut der Klassen 0, 0*, F0*, F1, F2, F3
GS-0, GS-1, GS-2, GS-3Gleisschotter der Klassen 0, 1, 2, 3

In Bayern wird das existierende Regelwerk mit dem Eckpunktepapier zur Ablagerung in Gruben und Brüchen teilweise im Rahmen einer Länderöffnungsklausel beibehalten. Die Anwendung der LAGA M20 sowie der Recyclingleitfaden werden abgelöst.

 

Güteüberwachung

Für die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen in mobilen und stationären Anlagen gelten folgende Güteüberwachungsschritte:

 

   TeilschritteUntersuchungs-
material
Zuständiges LaborQualifikation Probenehmer:in
   Erstmaliger
   Eignungsnachweis (EgN)

Erste Charge

ÜberwachungsstelleFachkundige/r der RAP Stra-Prüfstelle
   Werkseigene
   Produktionskontrolle (WPK)
Aktuelle ChargeUntersuchungsstelleSachkundige/r nach Einweisung der Untersuchungsstelle
   Fremdüberwachung (FÜ)Aktuelle ChargeÜberwachungsstelleFachkundige/r der RAP Stra-Prüfstelle

 

Für die Gesamtüberwachung ist eine Prüfstelle (Zulassung nach RAP Stra) zuständig. Für die Untersuchung der umweltrelevanten Merkmale ist dagegen eine nach DIN ISO IEC 17025 – 2018-03 akkreditierte Stelle erforderlich.

 

Erstmaliger Eignungsnachweis (EgN): 

Untersuchungsmaterial: 

Erste Charge

Zuständiges Labor: 

Überwachungsstelle

Qualifikation Probenehmer:in: 

Fachkundige:r der RAP Stra-Prüfstelle

 

Werkseigene Produktionskontrolle (WPK):

Untersuchungsmaterial: Aktuelle Charge
Zuständiges Labor: Untersuchungsstelle
Qualifikation Probenehmer:in: Sachkundige:r nach Einweisung der Untersuchungsstelle

Fremdüberwachung (FÜ):

Untersuchungsmaterial: Aktuelle Charge
Zuständiges Labor: Überwachungsstelle
Qualifikation Probenehmer:in: Fachkundige:r der RAP Stra-Prüfstelle
 


Für die Gesamtüberwachung ist eine Prüfstelle (Zulassung nach RAP Stra) zuständig. Für die Untersuchung der umweltrelevanten Merkmale ist dagegen eine nach DIN ISO IEC 17025 – 2018-03 akkreditierte Stelle erforderlich.

 

Für die Probenahme gilt:

Die Probenahme für den Eignungsnachweis und die Fremdüberwachung erfolgt durch einen fachkundige:n Probenehmer:in der RAP Stra-Prüfstelle. Bei der werkseigenen Produktionskontrolle kann die Probenahme durch eine:n Sachkundige:n (LAGA-PN-98-Schulung) erfolgen. Unsere Probenehmer:innen verfügen über die notwendige Sachkunde! 

Jetzt informieren!
Jetzt informieren!

Für die Eluat-Untersuchung gilt:

Statt dem bisher in der LAGA M20, Eckpunktepapier (EPP) und Deponieverordnung üblichen Eluat mit einem Flüssigkeit zu Feststoff-Verhältnis von 10:1, werden die Eluate nun mittels Säulenversuch bzw. Schüttelversuch im Flüssigkeit zu Feststoff-Verhältnis 2:1 hergestellt.

 

Für die Güteüberwachung werden die Untersuchungen der löslichen Anteile in folgenden Eluaten ausgeführt:

 

   Prüfung 
  Erstmaliger Eignungsnachweis (EgN)

Ausführlicher Säulenversuch 

Mehrere Proben bei F/S von 0; 3; 1; 2 und 4

  Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)Kurzsäulenversuch oder 2:1 Schüttelversuch
  FremdüberwachungKurzsäulenversuch oder 2:1 Schüttelversuch

Zur Information: Wenn ergänzend DepV oder EPP untersucht werden soll, muss zusätzlich ein 10:1 Eluat hergestellt werden.

 

Bewertung

Was ändert sich nun für Sie im Hinblick auf die Bewertung?

Neue Eluatverfahren, neue Materialwerte, geänderte Untersuchungsverfahren – von den bisherigen Ergebnissen auf die neuen Untersuchungsergebnisse zu schließen oder umzurechnen ist schwer möglich. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen mit folgenden Tabellen einen schnellen Überblick über die Einstufung der EBV im Vergleich zum Eckpunktepapier zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen geben.

Durch den Vergleich der alten Verordnungen zur neuen EBV wird die Einschätzung von Untersuchungsergebnissen erleichtert.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Neue Recycling-Überwachungswerte

Neue Recycling-Überwachungswerte
 

Neue Recycling-Überwachungswerte

Zur Tabelle

Bei Materialien ohne konkreten Schadstoffverdacht fallen gewisse Parameter (Bsp. Arsen, Cadmium, Chlorid, Zink, …) aus dem Untersuchungsumfang heraus. Aufgrund der unterschiedlichen Eluatherstellung und neuen Materialwerten ist eine direkte Vergleichbarkeit der Parameter nicht gegeben.

Neue Recycling-Überwachungswerte

Neue Recycling-Überwachungswerte
 

Neue Recycling-Überwachungswerte

Zur Tabelle

Bei Materialien ohne konkreten Schadstoffverdacht fallen gewisse Parameter (Bsp. Arsen, Cadmium, Chlorid, Zink, …) aus dem Untersuchungsumfang heraus. Aufgrund der unterschiedlichen Eluatherstellung und neuen Materialwerten ist eine direkte Vergleichbarkeit der Parameter nicht gegeben.

Ähnlich verhält es sich mit nicht aufbereitetem Boden oder Baggergut. Unter bestimmten Bedingungen kann nicht aufbereiteter Boden oder Baggergut direkt in technische Bauwerke eingebaut werden.

Es gelten viele Nebenbestimmungen. Im Einzelfall sollte daher immer der Original EBV-Text herangezogen werden. Die Tabellen geben einen Vergleich zur LAGA M20 1997. Es ist jedoch zu beachten, dass dort ein 10:1 Eluat galt. Auch in diesem Bereich können Werte nur eingeschränkt direkt verglichen werden. Für Hinweise zur Plausibilitätsbeurteilung stehen wir aber gerne zur Verfügung.

Originalprobe:

Originalprobe
 

Originalprobe

Zur Tabelle
Originalprobe
 

Originalprobe

Zur Tabelle

Eluatprobe:

Eluatprobe
 

Eluatprobe

Zur Tabelle
Eluatprobe
 

Eluatprobe

Zur Tabelle

Beurteilung Bodenmaterial mit mineralischen Anteilen

 

Aufgrund der komplexen Sachlage und schwierigen Vergleichbarkeit bleiben aktuell viele Fragen noch offen. Profitieren Sie deshalb von unserer über 30-jährigen Erfahrung in der Analytik – kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns als akkreditiertem Labor zu dem Thema Ersatzbaustoffe beraten.

 
 
 

Wir bieten die notwendigen Analysen nach der neuen Rechtslage an! 

→ Zu unserem Leistungsspektrum

→ Zum Analysenauftrag

 

Ihr Ansprechpartner
Matthias Köhler
stellv. Laborleitung
 
E-Mail schreiben
Tel.: 0911 971 91 – 0
Ihr Ansprechpartner

Matthias Köhler

stellv. Laborleitung

E-Mail schreiben | Tel.: 0911 971 91 – 0

 

Der Beitrag Was bedeutet die Ersatzbaustoffverordnung aus Laborsicht? erschien zuerst auf Analytik Institut Rietzler.

Neue Mantelverordnung ab 01. August 2023 Verabschiedung in den Ruhestand

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